Grundsätzlich finde ich so einen Flyer nicht schlecht. Allerdings gefällt mir die Formulierung auf der ersten Seite nicht:
"Wenn Sie dennoch in Erwägung ziehen, eine Anzeige nach
§118 OWiG zu erstatten, so ist dies nur aussichtsreich, wenn ..."
Damit bringe ich doch jemanden erst auf die Idee eine Anzeige in betracht zu ziehen. Das Wort "Anzeige" würde ich nicht erwähnen sondern einfach positiv schreiben warum Nacktwandern keine Belästigung der Allgemeinheit darstellt (§118) und schon gar keine "Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a).
Bis jetzt hatten wir noch nie so negative Begegnungen beim Nacktwandern, dass wir einen Flyer benötigt hätten.
Fast alle Begegnungen sind neutral bis freundlich - manchmal auch einfach ignorierend.
Grüße
Kartunger
Zuletzt geändert von Kartunger am Donnerstag 8. Februar 2024, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
Ich stelle mir gerade vor, ich bin nackt unterwegs und plötzlich steht da so ein Geselle mit hochrotem Kopf vor mir, bereit mit allem, was er hat, die abendländische Kultur zu retten und seiner eigenen Schwersttraumatisierung entgegenzuwirken. Und ich reiche ihm so einen Zettel. Gibt es da irgendwelche Erfahrungen, welchen Erfolg das hat?
Hallo Radfahrer,
da würde ich auch zusehen, dass ich schnell weiterkomme. Der Hausmeister Siegfried G. hat auch kleine Zettelchen verteilt und das Gegenteil bewirkt. So weit ich weis, ist er in den Osten umgezogen. Man kann ja den Flyer von GNG denen geben, die gerne mal nackt Wandern möchten, damit sie wissen, dass das keine exhibitionistische Handlung ist.
Aber daran sieht man mal wie die Staatsanwalt und Richter denken. Einzelne Personen stellen keine Öffentlichkeit da. Ich habe auch schon mal was bezahlen müssen. Mafiastrukturen, Rockerbanden, kriminelle Klans gibt es schon seit Jahrzehnten.
Nur kleine Leute kann man einfacher verurteilen. Ein Rechtspflege aus der Strafabteilung vom Gericht hier im Ort hat mal gesagt, 'es wird kein Recht mehr gesprochen'. Mein Freund war am Gericht. Kurzum, es zeigt sich mal wieder, der veraltete §118 muss weg.
Michael
Der Wunsch ist schön, dass Nacktwandern/Nacktjoggen usw. niemals eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Leider ist es nur ein Wunsch. Spätestens, wenn man zu nah an belebter Stelle ist, wird man kaum um ein Bußgeld herumkommen, wenn man erwischt wird.
Zettrawski hat geschrieben: ↑Dienstag 13. Februar 2024, 15:35
Der Wunsch ist schön, dass Nacktwandern/Nacktjoggen usw. niemals eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Leider ist es nur ein Wunsch. Spätestens, wenn man zu nah an belebter Stelle ist, wird man kaum um ein Bußgeld herumkommen, wenn man erwischt wird.
Na. Die Polizei hat unsere Daten aufgenommen und uns gebeten "doch weiter von den Häuser wegzubleiben".
Es wäre einfach nur lästig, am Sonntag Mittag herauszufahren "wegen nichts und wieder nichts".