Nacktwandern auf Hauptwanderwegen?

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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

mich hat die Polizei auch schon zweimal die Personalien aufgenommen. Sonst ist nichts passiert.
Da hat mal einer das Ordnungsamt angerufen und mein Nummernschild angegeben. Naja, die Gemeinden sind klamm.
Unsere Gemeinde ist deshalb Spezialist für Strafzettel die gar nicht angebracht sind. Die Ordnungsamte können manchmal keine Verkehrsschilder lesen.
Es gab vor ein paar Jahren mal bei uns ein Nacktwanderer, der von der Polizei gesucht wurde. Da hat eine Frau die Polizei gerufen. Ich habe nie wieder was davon gehört.
https://www.op-marburg.de/lokales/marbu ... 4N4AI.html
Genau dort hat mich wegen eines Anrufs die Polizei auch mal angehalten.
Ich laufe dort weiterhin meistens ohne Probleme nackt. Nur einmal schrie eine Frau herum, sie könnte keine Schwänze leiden
und ich sollte doch Rücksicht auf die Waldbewohner nehmen !?, ein anderer rief mal was aus dem Auto.
Ich gibt eben intolerante Leute denen gefällt das nicht. Aber die gehören zu einer kleinen Minderheit.
Bei unseren Nacktwanderungen mit Horst Kem hatten wir solange ich mitlaufe noch keine Probleme mit der Polizei.
Und das war schon manchmal sehr öffentlich. :) ;)
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Zettrawski
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Beitrag von Zettrawski »

MichaelNaturist hat geschrieben: Samstag 10. Februar 2024, 10:56 Aber daran sieht man mal wie die Staatsanwalt und Richter denken. Einzelne Personen stellen keine Öffentlichkeit da. Ich habe auch schon mal was bezahlen müssen. Mafiastrukturen, Rockerbanden, kriminelle Klans gibt es schon seit Jahrzehnten.
Nur kleine Leute kann man einfacher verurteilen. Ein Rechtspflege aus der Strafabteilung vom Gericht hier im Ort hat mal gesagt, 'es wird kein Recht mehr gesprochen'. Mein Freund war am Gericht. Kurzum, es zeigt sich mal wieder, der veraltete §118 muss weg.
Michael
Der Begriff "Öffentlichkeit" ist an keine Personenzahl gebunden. Er bezeichnet vielmehr einen Ort! "In der Öffentlichkeit" ist jeder Ort, an dem jeder ohne Einschränkung gelangen kann, also ohne Eintritt zu bezahlen, ohne eingeladen geworden zu sein, ohne eine Abzäunung zu überwinden usw.
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Beitrag von Kartunger »

Zettrawski hat geschrieben: Donnerstag 15. Februar 2024, 16:54 ....
Der Begriff "Öffentlichkeit" ist an keine Personenzahl gebunden. Er bezeichnet vielmehr einen Ort! "In der Öffentlichkeit" ist jeder Ort, an dem jeder ohne Einschränkung gelangen kann, also ohne Eintritt zu bezahlen, ohne eingeladen geworden zu sein, ohne eine Abzäunung zu überwinden usw.

Hier liegst du wohl falsch:

Was bedeutet öffentlich im StGB? (Strafgesetzbuch)

Eine Handlung wird nur dann öffentlich begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann.

Grüße
Kartunger
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Zettrawski
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Beitrag von Zettrawski »

Beachte: wahrgenommen werden "kann". Das entspricht genau dem, was ich gesagt habe. Es spielt keine Rolle, wieviel Menschen es sehen ("wahrnehmen"), sondern nur der Umstand, dass die Möglichkeit besteht, sprich der Ort die Möglichkeit bietet, dass es Menschen sehen können.
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Beitrag von MichaelNaturist »

Herr Zettrawski,
dies Forum ist für Naturisten und Menschen die gerne nackt sind.
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Dieses Forum ist kein Grammatikforum für Deutsch, auch kein Forum für Begrifflichkeiten. Ich denke, die meisten hier im Form wissen was bei manchen Formulierungen gemeint ist. Herr Zettrawski, SIE sollten sich etwas zurückhalten und sich nicht wie ein Lehrer belehrend verhalten. Sie sind nicht allwissend und die anderen Mitmenschen dumm, die man aufklären muss.
Also, verhalten SIE sich hier im Forum so, für das es geschaffen wurde.
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Zettrawski
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Beitrag von Zettrawski »

Deine (in Foren ist es üblich, sich zu Duzen, unter FKKlern ohnehin, was soll dieses Sie?) Bevormundung kannst Du bitte stecken lassen!

Kartunger hat mir eine falsche Interpretation des Begriff »Öffentlichkeit« vorgeworfen. Dies wollte er mit einem Zitat aus dem Strafgesetzbuch belegen. Offensichtlich ist er sich dabei nicht bewusst gewesen, dass das letzte Wort, dieses "kann", entscheidend ist.
Er geht davon aus, dass »öffentlich« im rechtlichen Sinne nur ist, wenn ein "größerer Personenkreis" anwesend ist.

Dies ist aber falsch!

Durch das Wort "kann" wird ausgedrückt, dass nur die Möglichkeit bestehen muss, dass ein größerer Personenkreis anwesend sein könnte. Es muss überhaupt niemand real anwesend sein und trotzdem ist es »öffentlich«.

Da auch offensichtlich Du das nicht verstanden hast, was in dem Zitat das Wort »kann« bedeutet, glaubst Du mich attackieren zu müssen, zu können.

Lies bitte das Zitat von Kartunger noch einmal in Ruhe, dann meine Antwort, und dann überlege, ob Deine Reaktion gerechtfertigt war!

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Wäller
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Beitrag von Wäller »

Hier bin ich mit @Zettrawski d'accord.
Wenn wir über die Rechtsprechung reden, dann kommen wir um saubere, eindeutige Formulierungen nicht umhin.
Und das Wort "kann" hat in Gesetzten und Verordnungen hinsichtlich der Bedeutung eine erhebliche Relevanz.

Ob jemand um die Mittagszeit nackt über einen belebten Platz läuft oder nachts durch eine menschenleere Seitenstraße oder Gewerbegebiet, das ist rechtlich kein Unterschied. Es ist beides öffentlicher Bereich in einem Gebiet, in dem die Bewohner nicht mit nackten Menschen rechnen müssen (außerhalb von Ortschaften ist das was anderes)
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