Da wird geschrieben, dass in katolischen Gegenden und in Berlin das Nacktradeln verboten ist.
Dann sollten sie aber auch den Grund/ den Paragrafen angeben, warum es verboten ist.
Ich kann mir nicht vorstellen das es irgrndd wo in Deutschland ein Gesetzts gibt das es ausdrücklich verbietet.
"Untersagt ist es in vielen katholischen Gebieten Deutschlands sowie in Berlin und Brandenburg. In diesen Gebieten muss man sich extra eine Genehmigung für das Nacktradeln holen."
Dieser Satz ist Blödsinn – ich vermute mal dass man sich bei den "katholischen Gebieten" auf ältere Berichte über Radtouren in Bayern bezieht, bei denen einzelne Teilnehmer mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wurden. Das Gegenteil ist längst von Alex bewiesen der rund um München entlang der Isa immer wieder Nacktradeltouren unternimmt.
Rechtlich dürfte es - in ganz Deutschland gleich - den §118 Ordnungswidrigkeitsgesetz tangieren. Ob es als Ordnungswidrigkeit gesehen - und bei Eingriff der Ordnungshüter - zu einem Bußgeld kommt, dürfte an deren Einschätzung liegen, ob es als "grober Unfug" zu bewerten ist. Hängt also ganz von den konkreten Umständen - und den beteiligten Personen ab.
Jeder kommt natürlich um ein Bußgeld herum, wenn keine Ordnungshüter zur Stelle sind. "Wo kein Kläger, dort kein Richter."
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