Nackt Fahrrad fahren: Ist das Nacktradeln erlaubt?

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Thomas Krämer
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Nackt Fahrrad fahren: Ist das Nacktradeln erlaubt?

Beitrag von Thomas Krämer »

Hier mal wieder ein schöner Artikel über Nacktradfahren.

https://praxistipps.focus.de/nackt-fahr ... layout=amp
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mowgli
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Beitrag von mowgli »

Da wird geschrieben, dass in katolischen Gegenden und in Berlin das Nacktradeln verboten ist.
Dann sollten sie aber auch den Grund/ den Paragrafen angeben, warum es verboten ist.
Ich kann mir nicht vorstellen das es irgrndd wo in Deutschland ein Gesetzts gibt das es ausdrücklich verbietet.
gruß
mowgli
Radfahrer
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Beitrag von Radfahrer »

Was Berlin angeht, bezieht sich das m.E. auf Verbote beim WNBR. Und das mit den katholischen Gemeinden muss irgendwie erwartungsgemäß so sein.
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mowgli
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Beitrag von mowgli »

Der Artkel berut also nur auf der Vorstellungskraft des Autor und nicht auf Tatsachen
gruß
mowgli
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Wäller
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Beitrag von Wäller »

... was bei einem rechtskonservativen Medium wie dem Focus nicht wirklich verwundern kann.
Kartunger
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Beitrag von Kartunger »

"Untersagt ist es in vielen katholischen Gebieten Deutschlands sowie in Berlin und Brandenburg. In diesen Gebieten muss man sich extra eine Genehmigung für das Nacktradeln holen."

Dieser Satz ist Blödsinn – ich vermute mal dass man sich bei den "katholischen Gebieten" auf ältere Berichte über Radtouren in Bayern bezieht, bei denen einzelne Teilnehmer mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wurden. Das Gegenteil ist längst von Alex bewiesen der rund um München entlang der Isa immer wieder Nacktradeltouren unternimmt.

Grüße
Kartunger
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Thomas Krämer
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Beitrag von Thomas Krämer »

Es ist natürlich wie immer schade, dass in einem an sich positiven Artikel solche blöden Aussagen enthalten sind.
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

Nacktsport an der Isa.
https://isar-nacktsport.de/touren/
*
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Bayern ist auch katholisch. Zeitungen schreiben manchmal Blödsinn. Wir wandern oft in NRW nackt, ist auch katholisch.
Zettrawski

Beitrag von Zettrawski »

Rechtlich dürfte es - in ganz Deutschland gleich - den §118 Ordnungswidrigkeitsgesetz tangieren. Ob es als Ordnungswidrigkeit gesehen - und bei Eingriff der Ordnungshüter - zu einem Bußgeld kommt, dürfte an deren Einschätzung liegen, ob es als "grober Unfug" zu bewerten ist. Hängt also ganz von den konkreten Umständen - und den beteiligten Personen ab.

Jeder kommt natürlich um ein Bußgeld herum, wenn keine Ordnungshüter zur Stelle sind. "Wo kein Kläger, dort kein Richter."
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Ralf_Natur
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Beitrag von Ralf_Natur »

Also ich denke der Paragraph 118 OWiG ist eigentlich relativ klar. Es müssen alle 3 Tatbestände erfüllt werden:
1. Grob ungehörige Handlung,
2. Störung der Allgemeinheit und
3. Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

Eigentlich kann dies durch nacktes Fahrradfahren nicht erfüllt sein.
Aber Gesetze können eben unterschiedlich interpretiert werden und gerade Punkt 2. und 3. bieten Raum für Interpretation.
Wir fahren jetzt schon das dritte Jahr nackt im Taunus, hatten noch keine Probleme, obwohl sogar mal in ne Polizei-Kontrolle geraten sind. Die haben eigentlich Mopeds rausgewunken, aber uns fanden siewogl auch interessant. Kurze Rückfrage bei der Leitstelle, dann durften wir weiter.
Ich melde mich aber auch am Anfang der Saison mit meinen Kontaktdaten, Infoflyern und ner Haribo-Trommel bei den Polizei-Dienststellen. Allein schon, damit es keine Trittbrettfahrer gibt, die eventuell Mist bauen. 😉

Also meine Erfahrung sagt mir, man muss es einfach mal machen! Den Mutigen gehört die Welt und die größten Hürden existieren im eigenen Kopf. 😀
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