Was haltet ihr von FKK-Vereinen oder DFK?

Wie sieht es bei euch aus?

Bin im DFK aus Überzeugung
3
11%
Bin im DFK wegen Ausweis
5
19%
Bin im INF-FNI aus Überzeugung
0
Keine Stimmen
Bin im INF-FNI wegen Ausweis
0
Keine Stimmen
Bin bei GNG aus Überzeugung
4
15%
Bin bei GNG wegen Ausweis
0
Keine Stimmen
Bin in einem anderen FKK-Verein aus Überzeugung
2
7%
Bin in einem anderen FKK-Verein wegen Ausweis
0
Keine Stimmen
Bin am überlegen
5
19%
Nichts von allem
8
30%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 27

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wirzwei
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Beitrag von wirzwei »

Ehrlich gesagt, hätte ich jetzt nicht gedacht das es für alleinstehende Männer so schwierig sein könnte. Ich weiß jetzt nicht so genau ob man sagen kann das gewisse "Vorsichtsmaßnahmen" in dieser Weise gerechtfertigt sind, aber es scheint wohl teilweise ein schwieriges Thema zu sein. Da ich/wir in keinem FKK-Verein und auch nicht im DFK sind, kann ich da wahrscheinlich auch wenig mitreden. Ich kann auch nicht sagen wie da die Durchmischung der Geschlechter bei den Vereinen oder im DFK ist, aber ich vermute mal ähnlich wie in den meisten Foren.
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Wolfgang13
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Beitrag von Wolfgang13 »

In Vereinen sind die Geschlechter gleichmäßig verteilt. Es sind überwiegend Paare und einzelne alleinstehende Männer wie auchFrauen.
Zumindest ist es in allen Vereinen, die ich kenne, so.
Das Leben ist schön! Aber nackt ist es schöner.

Wolfgang
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wirzwei
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Beitrag von wirzwei »

Hallo Wolfgang, vielen Dank für die Information. Allerdings hätte ich das so nicht vermutet. Finde aber solch eine ausgewogene Konstellation echt gut 😄
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Dennis
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Beitrag von Dennis »

In Absprache mit Tom haben wir die Umfrage einmal um ein paar Optionen erweitert. Leider sind dabei alle bisher abgegebenen Stimmen verloren gegangen. Stimmt also gerne noch einmal neu ab ;)

Zur Dokumentation hier der letzte Stand der alten Abstimmung:
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image.png (39.87 KiB) 1677 mal betrachtet
BALTHASAR

Beitrag von BALTHASAR »

Nur meine subjektive Meinung zur FKK-Bewegung/Vereinen/DFK:

In einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen – definiert u. A. über den Artikel 2 des Grundgesetzes, gilt eine Gleichberechtigung unterschiedlichster Lebensentwürfe bzw. Verhaltensweisen im weitesten, nicht verbotenen also erlaubten, Sinn für die Menschen in Deutschland; nicht nur für die Deutschen - Grundgesetz Art. 1. Das impliziert die Achtung Aller, die Lebensformen Anderer als die selbstgelebte, zu respektieren. Es gibt also eine Pflicht zur Toleranz (Siehe den Aufsatz von Christof Gramm in der FAZ vom 21.07.2017: Leitkultur Verfassungskultur). Wer eine spezifische Art zu leben praktiziert, muss eine andere Erlaubte auch Anderen zugestehen.

Als geforderte Toleranz soll das Hinnehmen oder Gewährenlassen von individuell und subjektiv nichtakzeptierten Verhaltensweisen (z. B. Nacktheit i. ö. Raum), die aber rechtlich erlaubt sind, verstanden werden. Was rechtlich nicht erlaubt ist, darf weder akzeptiert (gutgeheißen) noch toleriert (nur geduldet) werden. Toleranz in diesem Sinn versteht sich somit als grundgesetzliche Pflicht in einer offenen – im Sinn einer hoch differenzierten – Gesellschaft. Absatz (3) des Art. 1 GG besagt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“.

Diese Anforderung einer zwingenden Toleranz zur Sicherung eines friedlichen Miteinanders der Gesellschaft, fordert auch Karl Raimund Popper in seiner Schrift: „Die offene Gesellschaft…“: und formuliert dort u. A.: „Keine Toleranz der Intoleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet und die Toleranz mit ihnen.“ Toleranz ist also nicht zu verstehen als eine freundliche Geste Anderen gegenüber, die je mach “Lust oder Laune“ gewährt werden kann.

Oben Erwähntes vorausgeschickt, soll die Haltung der sogenannten FKK-Bewegung zur einfachen Nacktheit im öffentlichen Raum betrachtet werden.

Nacktheit im öffentlichen Raum – siehe hierzu meine Notiz „OWiG § 118“ – ist in Deutschland erlaubt mit einigen selbstverständlichen Einschränkungen; vergleichsweise wie Rauchen in der Öffentlichkeit oder auch Eis-Essen. Nackt Wandern oder auch nackt Baden usw. versteht sich wie Rauchen oder Eis-Essen, also als sozialadäquat und ethisch legitimiert. Auf moralische Betrachtungen soll es hier nicht ankommen. Moral muss sich immer einer Reflexion unter den Gesichtspunkten der normativen Ethik stellen. (Siehe dazu meine Notiz „Zu Moral und Ethik).

Nacktheit – aber eben nicht im tatsächlichen öffentlichen Raum – ist wohl als Hauptmerkmal der FKK-Bewegung zu nennen. Ohne hier auf die historische Entwicklung dieser Bewegung einzugehen, verstehen sich die „tatsächlichen FKKler“ heute als gesellschaftliche Gruppe, die in Vereinen und öffentlich als FKK-Bezirke gekennzeichneten Bereichen ihren sonstigen Interessen vornehmlich nackt nachgehen. Nicht zu den „tatsächlichen FKKlern“ zähle ich diejenigen, die einfaches Nacktsein wo auch immer eigenartigerweise als „FKK-Machen“ bezeichnen.

Diese Nacktheit der tatsächlichen FKKler wird aber nur als sogenannte reflektive (Axel Honneth) oder positive Freiheit (Isaiah Berlin) gelebt. Es ist selbstverständlich kein Freisein von äußeren und inneren Zwängen (negative Freiheit), wie immer wieder oberflächlich von FKKlern behauptet wird. Von FKKlern wird immer noch – in früheren Zeiten weitestgehend selbstverständlich – darauf geachtet, dass die eigene Nacktheit in ihren Gettos nicht den „Außenstehenden“ sichtbar (siehe dazu einschlägige Vereinssatzungen) und zum Anderen diesen „Außenstehenden“ möglichst eine Störung durch die FKK-Nacktheit nicht zugemutet wird. Für die FKKler ersetzen die Zäune und die Thujahecken um ihre Areale herum die Bekleidung, die sie für den Aufenthalt außerhalb der FKK-Zonen für zwingend erforderlich halten.

Kritik in diesem Sinn gilt auch den zwei in Deutschland eingerichteten Nacktwanderwegen – in der Lüneburger Heide und im Harz. Zwei Gettos, die nur wieder scheinbar deutlich machen, dass nacktes Wandern nur hier und sonst nirgends erlaubt sei.

Typisch für diese Betrachtungsweise der angeblichen Freiheit durch das Nacktsein, ist die empfohlene Verhaltensweise bei Nacktheit im öffentlichen Raum seitens des Vereins GetNakedGermany e. V. Dort ist auf deren Website zu lesen:

„Andere Nacktivitäten sind in Deutschlands Wäldern, auf seinen Seen und Flüssen grundsätzlich nicht verboten – immer [nur, eingefügt von mir] dort, wo du nicht damit rechnen musst, dass dich viele sehen.“

Das ist schon ein sehr merkwürdiges Verständnis von „erlaubter“ Nacktheit und Freiheit. Es ist zu verstehen als Eingeständnis, etwas nicht zu Tolerierendes zu tun. Und das gilt nicht nur für diesen nun auch noch tatsächlich relativ neuen Verein in der Geschichte der Freunde des nackten Lebens. Es gilt für einen ganz großen Teil der FKK-Bewegung wie sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen und zitiert wird. Und das ist höchst problematisch!

Die gegenwärtige Bevölkerung in Deutschland präsentiert sich nicht in idealtypischer Form einer offenen Gesellschaft, mit der Selbstverständlichkeit unterschiedlichste Lebensformen zu tolerieren. Wir hätten diesen Zustand – offene Gesellschaft mit vollkommener Toleranz – beispielsweise erreicht, wenn dieses möglich wäre: Ein nackter Mann trifft seine Freundin, eine Muslimin, voll verschleiert im Palmengarten in Frankfurt und man begrüßt sich herzlich. So sollten wir leben können! Die vollverschleierte Muslimin im Palmengarten ist heute schon vorstellbar. Der nackte Mann daneben muss noch gelernt werden. Ein solcher notwendiger Lernprozess sollte von allen eingeübt werden. Reine Nacktheit in der Öffentlichkeit - losgelöst von allen anderen Aktivitäten - mindestens zu tolerieren, ist der erste notwendige Schritt, den unsere Rechtsnormen möglich macht. Wird die Toleranz der Nacktheit im öffentlichen Raum zur Selbstverständlichkeit, wird auch die Gruppe derjenigen deutlich größer, die eine solche Nacktheit dann praktiziert, weil sie ihre Sorge vor unberechtigter Kritik verliert. Und es gibt viele weitere positive Aspekte einer solchen gewollten Entwicklung auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll.

Nacktheit im öffentlichen Raum – nur von einer sehr kleinen Gruppe heute tatsächlich praktiziert – wird trotz häufiger Präsenz in den Medien von Einzelnen als unter angelerntem, moralischem Verständnis nichttolerierbar – aus unterschiedlichsten Gründen – betrachtet. Solche Mitbürger, die von Popper angesprochenen Intoleranten der Gesellschaft, neigen ggf. zu einer Anzeige auf Basis des OWiG § 118 und es kommt zu Auseinandersetzungen mit Polizei, Ordnungsamt und Gerichten.

Diese Auseinandersetzungen orientieren sich dann nicht nur an Rechtsnormen. Sehr subjektive Moralvorstellungen spielen eine beachtliche Rolle; ebenso das „Rechthabenwollen“ und das Unwissen. Das weiter oben kritisierte Verständnis der FKK-Bewegung zur nur begrenzten Nacktheit bzw. nur relativen Freiheit, sich nackt in der Öffentlichkeit zu bewegen, die Bekanntheit dieser ideologischen Ausrichtung der FKK-Bewegung und deren Zitierung in den Medien, wirkt kontraproduktiv, wenn um die erlaubte Nacktheit im öffentlich Raum gestritten wird. Wer in der Nacktheit im öffentlichen Raum unter Missachtung der Toleranzpflicht eine Ordnungswidrigkeit sehen will, wird immer auf die Gettos der FKK-Bewegung verweisen, um zu verdeutlichen, dass Nacktheit nur in diesen Räumen sozialverträglich sei.

Solche Folgen der stark reduzierten Freiheit, nackte Zeiten des Lebens zu genießen, sollte der FKK-Bewegung zu denken geben. Es ist, wie oben formuliert, höchst problematisch, mit der Freiheit, sich nackt im öffentlichen Raum zu bewegen, so regulierend umzugehen. Das Sehen und Gesehenwerden ideologisch kontrollieren zu wollen, passt nicht in unsere gegenwärtige Gesellschaftsform. Die FKK-Bewegung hat die Idee der Biedermeierzeit – alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten - aus der Gründungsphase ihrer Bewegung nie abgelegt. Indirekt unterstützt die FKK-Bewegung mit ihrem Diktum zur stark reduzierten Freiheit der Nacktheit im öffentlichen Raum die Intoleranten, denen die erlaubte Freiheit der Nacktheit suspekt ist. Die FKK-Bewegung könnte man als die fünfte Kolonne der Feinde der offenen Gesellschaft im Sinn von Popper bezeichnen.

Ganz unverständlich wird dann, dass es Bemühungen gibt, sich bei der UNESCO um die Anerkennung der Freikörperkultur als nationales Kulturerbe zu bemühen. Unabhängig davon, dass einfache Nacktheit zu praktizieren, kaum als Kulturgut bezeichnet werden kann, ist die Vorstellung dieser Bewegung von „Nacktheit außerhalb der eigenen vier Wände“ nicht mehr, als das Einsperren der Nacktheit in verschiedene Arten von Gettos in einem Land, das eine „offene Gesellschaft“ leben will.

Die FKK-Bewegung stellt sich gegen die wesentlichen Werte einer Demokratie, die in Deutschland nun 1949 möglich geworden ist: Freiheit und Toleranz. Es lebe der Verfassungspatriotismus. Ebenso übersieht sie die Bedeutung des sozialpolitischen Aspekts einer diskriminierungsfreien Nacktheit im öffentlichen Raum.
Tom_aus_SÜW
Bäumchen
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Beitrag von Tom_aus_SÜW »

Es freut mich zu sehen, wie ihr euch alle nach und nach wieder an der Umfrage beteiligt.
Ich bin weiterhin gespannt auf das Ergebnis. 🤗
Mizunomen
Pflänzchen
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Registriert: Sonntag 24. März 2024, 11:34
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Beitrag von Mizunomen »

Ich finde die Ergänzungen echt super. So wird das Ergebnis noch aufschlussreicher.
Neue Freiheit
Sprössling
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Beitrag von Neue Freiheit »

Hier in der Gegend gibt es leider keinen FKK Verein. Der letzte hat in Bienenbüttel Ende letzten Jahres sein Gelände nach über 55 Jahren abgeben müssen.

DFK Mitglied bin ich seit 2019.
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