Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht?

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Naturi
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Beitrag von Naturi »

MichaelNaturist hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 09:33
Ich bin bei uns in Kirchhain am Erlensee außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nackt gelaufen. Da hat mich einer gesehen und am Parkplatz gewartet und mein Nummernschild aufgeschrieben. Die 54€ bezahlte ich und laufe da nicht mehr.
Ich ärgere mich auch, wenn die Geschwindigkeit innerorts immer wieder gemessen wird.
Und zwar an der gleichen Stelle, sogar am nächsten Tag, schon erlebt.
Das hat zwar mit mit dem Nacktbußgeld nichts zu tun, aber ich würde die 40 Euro
lieber fürs Nacktsein ausgeben....
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Beitrag von Mizunomen »

Braucht man für´s nacktsein Geld? ;)
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

Naturi hat geschrieben: Mittwoch 30. April 2025, 21:38
MichaelNaturist hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 09:33
Ich bin bei uns in Kirchhain am Erlensee außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nackt gelaufen. Da hat mich einer gesehen und am Parkplatz gewartet und mein Nummernschild aufgeschrieben. Die 54€ bezahlte ich und laufe da nicht mehr.
Ich ärgere mich auch, wenn die Geschwindigkeit innerorts immer wieder gemessen wird.
Und zwar an der gleichen Stelle, sogar am nächsten Tag, schon erlebt.
Das hat zwar mit mit dem Nacktbußgeld nichts zu tun, aber ich würde die 40 Euro
lieber fürs Nacktsein ausgeben....
Als im Marburger Kreis die erste Blitzsäule an der Bundesstraße in Münchhausen aufgestellt wurde, hatte die Gemeinde im ersten Jahr eine Million an Bußgeldern eingenommen und so lt. des Bürgermeisters hauptsächlich von den einheimischen im Landkreis.
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Naturi
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Beitrag von Naturi »

Mizunomen hat geschrieben: Mittwoch 30. April 2025, 23:38 Braucht man für´s nacktsein Geld? ;)
Nein natürlich nicht.
Ich meine nur lieber fürs nackt sein vielleicht mal ein kleines Bußgeld
kassieren als für übertriebene Verkehrskontrollen, die nur die Aufgabe haben den Staatssäckel aufzufüllen
und meinen Geldbeutel zu erleichtern.
Das nackig sein erweitert die Freiheit, hingegen blitzen
schränkt sie total ein.
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Beitrag von Odo01 »

Ich möchte gar nicht wissen, was auf den Straßen los wäre, wenn es diese Kontrollen nicht gäbe – egal, ob es sich um mobile oder stationäre Anlagen handelt. Ja, ich fluche jedes Mal über die Blitzer, wenn sie mich erwischen, aber letztendlich bin ich selbst schuld. Natürlich gibt es auch Anlagen, die mit Sicherheit eher auf Abzocke ausgerichtet sind und bei denen die Verkehrssicherheit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Hier in Deutschland sind die Strafen immer noch relativ gering, verglichen mit dem, was in den Nachbarländern üblich ist. Im Herbst 2023 wurde ich in der Nähe des Campingplatzes De Reenert mit 91 km/h bei erlaubten 90 km/h geblitzt. Das Foto hat mich 50 Euro gekostet – und dabei war ich nicht einmal nackt.


Aber zurück zum Thema, ich hätte auch das Bußgeld bezahlt um mir weitere Kosten zu ersparen. Ob das der richtige Weg ist? Ist aber der günstiger Weg.
Natürlich führe ich Selbstgespräche. Manchmal braucht es eine Expertenmeinung.
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Beitrag von Naturi »

Die wollen ja nur die Masse erwischen, die ein paar Kilometer
drüber sind. Die bringt das Geld.
Wenn sie die Extremen erwischen wollten, dann würden sie
mehr in der Nacht blitzen. Da habe ich schon einiges schnelles gesehen.
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Beitrag von Odo01 »

Das Problem ist vermutlich, dass den Ordnungsämtern und der Polizei in der Nacht schlicht das Personal fehlt. Dabei wäre es sicherlich sinnvoll, auch nachts mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen — gerade, weil ich dann ohnehin nicht mehr unterwegs bin.
Natürlich würde es dann wieder heißen, man wolle die Leute nur noch mehr abzocken. Aber mal ehrlich: Wenn es die Einnahmen aus den Geschwindigkeitskontrollen nicht gäbe, müsste der Staat das Geld eben über Steuern holen. Dann würden alle zahlen, egal ob sie zu schnell fahren oder nicht. So trifft es wenigstens nur die, die sich nicht an die Regeln halten.
Natürlich führe ich Selbstgespräche. Manchmal braucht es eine Expertenmeinung.
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Beitrag von Nudusnorbert »

Ich hätte hier auch vom Beschreiten des Rechtswegs abgesehen. Gerichtliche Verfahren gegen OWIG Bescheid ohne fundierte juristische Argumentation durch einen Anwalt sind häufig nicht erfolgreich. Schon der Widerspruch sollte juristisch fundiert eingelegt werden. Wenn Gericht dann mit "großem Besteck",d.h. Rechtsgutachten etc.

Das Missliche an dieser ganzen Angelegenheit ist, dass es seit Niehenke mal wieder ein Urteil in Bezug auf Nacktheit und 118 OWIG gibt. Die in 118 OWIG verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe werden durch die Ordnungsbehörden und den Gerichten ausgelegt (Fortentwicklung des Rechts). Insbesondere Urteile sind immer Maßstab für nachfolgende Fälle. Daher würde ich, wie hier schon erwähnt, ein Bußgeld akzeptieren und jegliche für unsere Sache Nacktheit im öffentlichen Raum außerhalb von Orten, also in der Natur kontraproduktive Gerichtsurteile vermeiden. Ich würde hier auch von weiteren Rechtswegen absehen, denn ohne Großkanzlei und Gutachten juristischen Fakultäten von Universitäten wird das alles nicht nur erfolglos sein, sondern kontraproduktiv. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es in einem ähnlichen Fall schon einmal eine Verfassungsbeschwerde gegeben, die nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde.
Wenn ich zweifelsfrei zu schnell fahre, zahle ich das Bußgeld ja auch.
Dieter hat des Weiteren nun noch das Problem, sollte er nochmals eine Anzeige wegen Nacktheit in der Öffentlichkeit bekommen, wird das Bußgeld vermutlich wesentlich höher ausfallen, als 55. Der Bußgeldrahmen für 118 liegt, wenn ich mich richtig erinnere, bei bis zu 1000.00.
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