Die Menschenrechte IMHO nicht, aber wir sind in Deutschland und da gibt es die Ordnungswidrigkeit nach § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Wenn der Beamte des Ordnungsamtes darauf erkennt, haben wir die Arschkarte. Dieser Gummiparagraf ist zwar auch juristisch umstritten, aber es gibt ihn leider noch.
Was ist eine „grob ungehörige Handlung“? Wann ist die „öffentliche Ordnung“ beeinträchtigt? Und muss es die Allgemeinheit in einer freiheitlich orientierten Demokratie nicht auch aushalten können, mal belästigt zu werden?Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Ich kann deine Argumentation gut verstehen. IMO denke ich, dass, wenn die Begriffe deutlicher definiert werden, sie dabei auch auswählen. Gerade bei sogenannte Irdnungswidrigkeiten kennt doch doch Fantasue keine Grenzen, eine vorherige klare Definition, so verständlich ich dies auch finde, kann niemals die krassen Realitäten abbilden, die es eben auch gibt; und ständig Gesetze updaten...
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