Nackt sein ist ein Menschen­recht

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MichaelNaturist
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Nackt sein ist ein Menschen­recht

Beitrag von MichaelNaturist »

Ein sehr wichtiger Beitrag um das nackt sein.
https://nudare-aude.com/nacktsein-ist-e ... chenrecht/
.
nacktsein-ist-ein-menschenrecht.jpg
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Nudehiker
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Beitrag von Nudehiker »

Ich weiss nicht, ob Nacktheit ein eigenes Menschrecht ist; aber es betrifft die freie Entfaltung des Individuums, und mal ehrlich, wo schränke ich die Menschenrechte von anderen ein, wenn ich z.B. nackt einkaufe oder nackt spazierengehe?

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Als Menschenrechte werden individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen.[1] Sie sind universell (gelten überall für alle Menschen), unveräußerlich (können nicht abgetreten werden) und unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden).[2] Sie umfassen dabei bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche.
Zuletzt geändert von Nudehiker am Samstag 19. Juli 2025, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Jochen
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Beitrag von Jochen »

Nudehiker hat geschrieben: Samstag 19. Juli 2025, 15:25 Ich weiss nicht, ob Nacktheit ein eigenes Menschrecht ist; aber es betrifft die freue Entfaltung des Individuums, und mal ehrlich, wo schränke ich die Menschenrechte von anderen ein, wenn ich z.B. nackt einkaufe oder nackt spazierengehe?
Die Menschenrechte IMHO nicht, aber wir sind in Deutschland und da gibt es die Ordnungswidrigkeit nach § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Wenn der Beamte des Ordnungsamtes darauf erkennt, haben wir die Arschkarte. Dieser Gummiparagraf ist zwar auch juristisch umstritten, aber es gibt ihn leider noch.

LnG Jochen
Kleider machen Leute - FKK macht Menschen.
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Nudehiker
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Beitrag von Nudehiker »

@Jochen, da hast du natürlich recht; dieser Paragraf gehört abgeschafft.
Nacktheit ohne sexuelle Handlungen sollte nicht unter der Interpretationswillkür eines Ordnungsparagrafen der guten Sitten stehen.
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mowgli
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Beitrag von mowgli »

Im Supermarkt gilt das Hausrecht und kann darüber verboten werden
gruß
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Odo01
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Beitrag von Odo01 »

Nur mal zum Verständnis:
Im Haus, im Garten oder auf dem Balkon ist es grundsätzlich erlaubt, sich nackt aufzuhalten – das ist soweit klar.

Wie sieht es aber mit der Einfahrt und den Parkplätzen vor dem Haus aus? Es handelt sich um ein Eckgrundstück, die Bereiche sind also von vorne und von der Seite gut einsehbar.

Darf ich mich dort – also auf der Einfahrt und den Parkplätzen – ebenfalls nackt aufhalten, oder gelten dort andere Regeln?
Natürlich führe ich Selbstgespräche. Manchmal braucht es eine Expertenmeinung.
Radfahrer
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Beitrag von Radfahrer »

Warum soll dieser Paragraf 118 OWiG abgeschafft werden?

Mit diesem Paragrafen und seinen Nachbarn wurde der „grobe Unfug“, heute „Belästigung der Allgemeinheit“ von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit degradiert. Also wenn der Amtsschimmel wiehert, muss er sich seitdem mit einem Bußgeld begnügen.

Dieser Paragraf hat auch nichts mit nackten Aktivitäten zu tun, sondern einfach nur mit der Ordnungswidrigkeit „Belästigung der Allgemeinheit“.

Dazu gehört Lärm machen, auf den Gehweg rotzen, seinen Hund überall hinscheissen lassen und einiges mehr. Unter anderem auch Nacktheit in der Öffentlichkeit.

Da kann der Paragraf aber nichts für. Dass man nicht überall nackt rumlaufen darf, ist billige Rechtsauffassung und der billig denkende Bürger meint, dass das bestraft gehört. Der Paragraf, also das Ordnungswidrigkeitsgesetz zu dem er gehört, zwingt die Obrigkeit aber dazu, dieses als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat zu betrachten.

Verändert werden muss deshalb die billige Rechtsauffassung zum Thema Nacktheit. Eine Abschaffung dieses Paragrafen zu fordern und zu glauben, man dürfe dann überall nackt rumlaufen, geht vollkommen an der Sache vorbei.

Der Paragraf 118 OWiG ist ein Segen und gehört mitnichten abgeschafft.
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Beitrag von Odo01 »

Habe jetzt auch mal einwenig über Paragraf 118 OWiG gelesen, abgeschafft gehört er nicht. Bin aber der Meinung das man Ihn etwas mehr definieren könnte, etwas schwammig ist er schon.
Natürlich führe ich Selbstgespräche. Manchmal braucht es eine Expertenmeinung.
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Dennis
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Beitrag von Dennis »

Ich finde, das Problem an dem Paragraphen ist, dass er so viele unbestimmte Begriffe enthält.
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Was ist eine „grob ungehörige Handlung“? Wann ist die „öffentliche Ordnung“ beeinträchtigt? Und muss es die Allgemeinheit in einer freiheitlich orientierten Demokratie nicht auch aushalten können, mal belästigt zu werden?

In manchen Teilen Deutschlands mag es die Allgemeinheit stören, wenn sich zwei Männer öffentlich küssen. Ist deshalb jetzt das Zeigen von Zärtlichkeiten in homosexuellen Beziehungen eine Ordnungswidrigkeit? Wo wird die Grenze gezogen?

In der Praxis hängt das wohl stark von dem Polizisten und ggf. dem Richter ab, die die Fälle bearbeiten werden. Und das sollte meiner Meinung nach nicht sein. Ich wäre gerne auf der sicheren Seite und wüsste, ob mein Nacktspaziergang im Wald jetzt eine Ordnungswidrigkeit ist oder nicht, und das am besten vor einem eventuellen Kontakt mit Polizei und Behörden.

Ich würde mir daher auch wünschen, dass zumindest die Begriffe deutlicher definiert werden und klarer wird, was genau denn jetzt als Belästigung der Allgemeinheit zählt. Das kann natürlich aber auch nach hinten losgehen, falls am Ende öffentliche Nacktheit explizit in einen überarbeiteten Paragraphen aufgenommen wird.

Ganz grundsätzlich finde ich aber auch, dass das Nacktsein als Teil der Entfaltung der Persönlichkeit geschützt sein sollte. Ich habe nie verstanden, warum das Recht von Einiger (die ja noch nicht einmal hingucken müssen, wenn es sie stört), keine nackten Menschen zu sehen, mehr wiegt als das individuelle Recht, sich anzuziehen wie man will, also auch gar nicht.
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Nudehiker
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Beitrag von Nudehiker »

Dennis hat geschrieben: Montag 21. Juli 2025, 09:17 Behörden.

Ich würde mir daher auch wünschen, dass zumindest die Begriffe deutlicher definiert werden und ...

Ich kann deine Argumentation gut verstehen. IMO denke ich, dass, wenn die Begriffe deutlicher definiert werden, sie dabei auch auswählen. Gerade bei sogenannte Irdnungswidrigkeiten kennt doch doch Fantasue keine Grenzen, eine vorherige klare Definition, so verständlich ich dies auch finde, kann niemals die krassen Realitäten abbilden, die es eben auch gibt; und ständig Gesetze updaten...
Wahrscheinlich war es dem damaligen Gesetzgeber gerade wichtig es allgemein zu fassen.
Die Nacktheit, ohne sexuelle Handlung, als strafbare Ordnungswidrigkeit sollte abgeschaft werden (oder explizit davon ausgenommen werden).
Schwieriges Unterfangen; dennoch könnte ein Paasus z.B. "... ausgenommen Nacktheit ohne sexuelle Handlung/Hintergrund.." auch für Klarheit sorgen.
Oder "Öffentliche Nacktheit im Sinne der etablierten Freikörperkultur gilt nicht als Ordnungswidrigkeit oder Verstoß der guten Sitten."

Dennoch; wo Menschen interagieren, gibt es bei allem immer eine Grauzone, Hintergedanken usw. Allein in welchen arg differierenden Kontexten FKK benutzt wird.

Wir sehnen uns ja nach Anerkennung unserer Nacktheit als Kernelement des naturverbundenenen und befreienden Seins.
Doch dies wird nicht überall so verstanden.
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