Re: Nacktwandern auf Hauptwanderwegen?
Verfasst: Sonntag 14. Januar 2024, 22:26
Das ist ja alles schön und gut - und ich freue mich für Dich, dass Du so gute Erfahrungen gemacht hast. Auch ich hatte in meinen inzwischen fast 18 Jahren täglichen Nacktjoggen noch keine Anzeige.
Trotzdem ist es einfach falsch, pauschal zu behaupten: "Nacktbaden – Nacktsport – Nacktwandern ist in Deutschland erlaubt!"
Wäre das so, könnte man dies auch in belebter Fußgängerzone tun. Mach das in 2-3 Städten - und wenn das ohne Bußgeldbescheid abgeht, teile ich Deine Behauptung! Ansonsten müssen wir wohl einsehen, dass es nur unter bestimmten Umständen geduldet, aber nicht prinzipiell (und damit überall) erlaubt ist.
Es mag wohl den Anschein haben, dass (selbst in belebter Innenstadt - oder wo wird hier nach Ort unterschieden?) die drei erforderlichen Kriterien nicht erfüllt werden:
1. jemand eine grob ungehörige Handlung vornimmt UND
2. damit die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt wird UND
3. damit die öffentliche Ordnung beeinträchtigt werden kann.
Die Rechtsverdreher werden es uns aber schon klarmachen, dass es an belebten Ort doch irgendwie erfüllt ist - und ein Bußgeld fällig wird.
Also entweder den Beweis antreten, dass auch in belebter Innenstadt kein Bußgeld kommt, oder es korrekt ausdrücken, dass es "unter bestimmten Bedingungen geduldet" wird. Es nützt niemanden, wenn wir Wunsch mit Wirklichkeit verwechseln!
Trotzdem ist es einfach falsch, pauschal zu behaupten: "Nacktbaden – Nacktsport – Nacktwandern ist in Deutschland erlaubt!"
Wäre das so, könnte man dies auch in belebter Fußgängerzone tun. Mach das in 2-3 Städten - und wenn das ohne Bußgeldbescheid abgeht, teile ich Deine Behauptung! Ansonsten müssen wir wohl einsehen, dass es nur unter bestimmten Umständen geduldet, aber nicht prinzipiell (und damit überall) erlaubt ist.
Es mag wohl den Anschein haben, dass (selbst in belebter Innenstadt - oder wo wird hier nach Ort unterschieden?) die drei erforderlichen Kriterien nicht erfüllt werden:
1. jemand eine grob ungehörige Handlung vornimmt UND
2. damit die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt wird UND
3. damit die öffentliche Ordnung beeinträchtigt werden kann.
Die Rechtsverdreher werden es uns aber schon klarmachen, dass es an belebten Ort doch irgendwie erfüllt ist - und ein Bußgeld fällig wird.
Also entweder den Beweis antreten, dass auch in belebter Innenstadt kein Bußgeld kommt, oder es korrekt ausdrücken, dass es "unter bestimmten Bedingungen geduldet" wird. Es nützt niemanden, wenn wir Wunsch mit Wirklichkeit verwechseln!