Nackt sein ist ein Menschen­recht

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Jochen
Bäumchen
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Beitrag von Jochen »

Dennis hat geschrieben: Montag 21. Juli 2025, 09:17 Ich finde, das Problem an dem Paragraphen ist, dass er so viele unbestimmte Begriffe enthält.
Richtig, aber das ist gewollt. Der 118 OWiG ist als "Auffang-Paragraf" konzipiert, der alles abdecken soll, was von anderen Gesetzen nicht abgedeckt wird.
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
In der Praxis hängt das wohl stark von dem Polizisten und ggf. dem Richter ab, die die Fälle bearbeiten werden.
Die Polizei hat nix damit zu tun. Da es eine Ordnungswidrigkeit sein kann, ist das Ordnungsamt zuständig. Und da hängt es dann vom Beamten ab: Ermessessache.

Aber der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der von Mitgliedern des Bundestages zur Unterstützung beauftragt wird, hat sich damit (hier genauer Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück) beschäftigt und gibt Hilfen zur Abgrenzung nach 118 OWiG und 183a StGB. Ich empfehle die Lektüre:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Besonders interessant finde ich die Abgrenzung von "Öffentlichkeit" und "Allgemeinheit". Bei Vorwürfen "kommt es nur auf die Beeinträchtigung einer unbestimmten, individuell nicht abgrenzbaren Personenmehrheit an." Ein einzelner Nachbar oder Förster oder Spaziergänger hat also nix zu meckern. Punkt für uns. :)

LnG Jochen
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Nudehiker
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Beitrag von Nudehiker »

Da steht dann:

"Handlungen wie Nacktbaden oder bloße Unanständigkeiten fallen grundsätzlich nicht unter die Tathandlung des § 183 a StGB, auch wenn der Betrachter sie subjektiv für
gegeben hält. 3 Etwas anderes gilt nach Auffassung des BGH dann, wenn eine Sexualbezogenheit objektiv zum Ausdruck kommt.4 Eine Straftat nach § 183 a StGB durch Nacktbaden auf einem Nachbargrundstück dürfte damit in aller Regel nicht gegeben
sein.
1.2. § 118 OWiG - Belästigung der Allgemeinheit... (..)"

Irgendwie alles immer so im Einzelfall verhandelt.
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