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Re: Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar? (LTO)

Verfasst: Dienstag 21. Oktober 2025, 15:28
von Dennis
Hannes hat geschrieben: Samstag 18. Oktober 2025, 22:29 Es ist strafbar nach § 201a StGB.
Eben nicht, siehe Artikel. Der Paragraf gilt nur bei besonders geschützten Räumen, eine öffentliche Sauna zählt nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht dazu.

Auch wenn es nicht strafbar ist, ist der Saunabetreiber in solchen Fällen natürlich trotzdem befugt, den Voyeur rauszuwerfen und Hausverbot auszusprechen. Am unbewachten FKK-Strand ist das wiederum schon wieder schwieriger.

Re: Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar? (LTO)

Verfasst: Dienstag 21. Oktober 2025, 22:05
von Hannes
Ah, okay, das war mir so nicht klar, bzw. habe ich es überlesen.
Danke für die Aufklärung. :)
Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden, sollte es überall
verboten sein, Menschen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren.

Re: Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar? (LTO)

Verfasst: Dienstag 21. Oktober 2025, 22:28
von Phragmites
dem Sachverhalt nach hat hier eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt.
das ist in der Entscheidungsfindung im Rechtssystem eine recht niedrige Stufe.
wenn gewollt, können, wenn nicht hier, so doch in ähnlich gelagerten Fällen, weitere Rechtswege offen stehen bezüglich mehrerer einschlägiger Paragraphen