Zettrawski hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Januar 2024, 18:34
Tom_aus_SÜW hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Juni 2023, 16:03
Als Gruppe sehe ich da absulut keine Probleme.
Ihr macht ja schließlich nichts verbotenes.
Woher hast Du Weisheit, dass es keine Ordnungswidrigkeit darstellt (also nichts Verbotenes ist)?
Nacktbaden – Nacktsport – Nacktwandern ist in Deutschland erlaubt!
Liebe Mitmenschen, Ich habe Verständnis für Ihre Irritation, im Wald einem unbekleideten Menschen begegnet zu sein. Sie haben damit sicherlich nicht gerechnet und Sie sind überrascht, weil dies nicht Ihren eigenen Einstellungen und Werten entspricht.
Bedenken Sie aber, dass das Nacktwandern nach deutschem Recht grundsätzlich nicht verboten ist! Wenn Sie dennoch in Erwägung ziehen, eine Anzeige nach §118 OWiG zu erstatten, so ist dies nur aussichtsreich, wenn Naturismus und Freikörperkultur kennzeichnet die gemeinschaftliche Nacktheit, verbunden mit Selbstachtung, Toleranz, Respekt gegenüber Mitmenschen, des Körpers sowie der Umwelt.
Naturisten wollen niemanden belästigen oder mit sexuell motivierten Handlungen provozieren. Naturisten wollen freiheitlich bestimmt die Natur genießen. Sie sind keine Exhibitionisten. Beim Nacktwandern oder anderem Nacktsport in der freien Natur geht es um eine friedliche und vollständige Harmonie mit der Natur.
Wälder sind ein Ort der Erholung, deren Betreten in den Waldgesetzen der Bundesländer geregelt ist. Sie können daher - wie Badestellen an Seen - ohne Bekleidung auch außerhalb von ausgewiesenen FKK-Bereichen zum Zwecke der Erholung genutzt werden.
Wenn die Nacktheit in der Natur praktiziert wird, ist sie natürlich und sogar gesund.
Die FKK-Bewegung hat eine lange Tradition in Deutschland – immer mehr Menschen lassen sich vom Naturismus überzeugen! Disclaimer: Beachten Sie, dass die Aussagen auf diesem Flyer juristisch nicht verbindlich sind und im Zweifelsfall eine Rechtberatung nicht ersetzen!
1. jemand eine grob ungehörige Handlung vornimmt UND
2. damit die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt wird UND
3. damit die öffentliche Ordnung beeinträchtigt werden kann.
Zu 1. Das einfache Nacktsein ohne sexuelle Handlungen und Absichten ist nicht grob ungehörig.
Zu 2. Einzelne Personen, die sich belästigt fühlen, stellen keine Allgemeinheit dar.
Das einfache Nacktsein des Einzelnen gefährdet keine andere Person.
Zu 3. Eine nackte Person, ob im Wald, auf der Wiese oder im Feld, beeinträchtigt nicht die öffentliche Ordnung.
Qelle: GetNakedGermany E.V.
Wenn es dennoch Probleme gibt, dann kann man diesen Text den Leuten zeigen.
Oder GNG kontaktieren und sich das Original als PDF schicken lassen. Sieht förmlicher aus.
Ich wandere mit Horst schon über 10 Jahre zu Pfingsten und im Herbst auf sehr frequentierten Wegen mit und wir hatten so lange ich die Nacktwanderungen mitgemacht habe noch keine Probleme mit Behörden!
Gruß Michael