Kammergericht Berlin urteilt: Oben-Ohne-Verbot für Frauen ist Diskriminierung

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Dennis
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Kammergericht Berlin urteilt: Oben-Ohne-Verbot für Frauen ist Diskriminierung

Beitrag von Dennis »

Nach über zwei Jahren Rechtsstreit erzielt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Klägerin Gabrielle Lebreton und Rechtsanwältin Leonie Thum einen Erfolg gegen Geschlechterdiskriminierung. Vor dem Berliner Kammergericht erkennt das Land Berlin an, dass Frauen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Männer, wenn sie sich oberkörperfrei in einem öffentlichen Bad sonnen.
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-g ... che-erfolg
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Zettrawski
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Beitrag von Zettrawski »

Ein toller Erfolg!

Ich geh ja einen Schritt weiter (was aber auch nicht so schnell zu einem Erfolg führen wird): Hab eine (zweite) Petition gestartet.

Dementsprechend hab ich gerade mal dem hinter dem Prozess stehenden Verein (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.) geschrieben:

"Hallo Freunde der Grundrechte,
es könnte Euch vielleicht interessieren, dass ich eine zweite Petition bei change.org gestartet habe zur Grundrechtserweiterung auf das Recht auf freie Kleidungswahl und Nacktheit. Ich meine, dieses Grundrecht ist längst überfällig.

https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... ion=search

Könnt es ja mal lesen und mir Eure Meinung mitteilen.
Liebe Grüße Thomas Kritz"
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Dennis
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Beitrag von Dennis »

Ein hohes Ziel, ich sehe es aber fürchte ich eher unrealistisch, dass wir das umsetzen können. Grundgesetzänderungen sind sehr schwer zu erreichen.

Wäre es nicht sinnvoller eine Abschaffung oder Reform des Gummiparagraphen 118 OWiG anzustreben? Wenn es den nicht gäbe, oder der Begriff der „grob ungehörigen Handlung“ eindeutiger definiert wäre, sodass öffentliche Nacktheit nicht mehr darunter fallen könnte, würde es in Deutschland keine Vorschriften mehr geben, die gegen öffentliche nicht-sexualisierte Nacktheit angewendet werden können.
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Beitrag von Zettrawski »

Es wird sich - wie gesagt, nicht schnell umsetzen lassen. Aber steter Tropfen höhlert den Stein.

Den §118 OWiG kann man nicht abschaffen, bestenfalls könnte man darin festhalten, dass "einfache Nacktheit" (also ohne sexuellen Bezug) vom §118 OWiG ausgeschlossen wird - das wäre entsprechend sogar leichter umsetzbar als die Grundrechtserweiterung. Das eine schließt aber auch das andere nicht aus, man kann beides anstreben.

Der 118 entspricht meiner Kenntnis nach inhaltlich dem "Groben Unfug"-Strafgesetz-Paragrafen bis zur Strafgesetzreform von 1974. Er gibt Ordnungshütern und Richtern die Handlungsmöglichkeit, alles mit Bußgeld zu belegen, was nach deren Meinung gegen das Sittengesetz verstößt - also (vom Durschnittsbürger) als "grober Unfug" angesehen wird.
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Beitrag von MichaelNaturist »

Leider kommt die Regierung mit der Reformierung von Vorschriften und Gesetzen nicht hinterher.
Der §118 ist wohl zurzeit der unwichtigste Paragraph für diese Regierung. Man bräuchte eine größere Lobby um den §118 zu ändern.
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