Der Begriff "Öffentlichkeit" ist an keine Personenzahl gebunden. Er bezeichnet vielmehr einen Ort! "In der Öffentlichkeit" ist jeder Ort, an dem jeder ohne Einschränkung gelangen kann, also ohne Eintritt zu bezahlen, ohne eingeladen geworden zu sein, ohne eine Abzäunung zu überwinden usw.MichaelNaturist hat geschrieben: ↑Samstag 10. Februar 2024, 10:56 Aber daran sieht man mal wie die Staatsanwalt und Richter denken. Einzelne Personen stellen keine Öffentlichkeit da. Ich habe auch schon mal was bezahlen müssen. Mafiastrukturen, Rockerbanden, kriminelle Klans gibt es schon seit Jahrzehnten.
Nur kleine Leute kann man einfacher verurteilen. Ein Rechtspflege aus der Strafabteilung vom Gericht hier im Ort hat mal gesagt, 'es wird kein Recht mehr gesprochen'. Mein Freund war am Gericht. Kurzum, es zeigt sich mal wieder, der veraltete §118 muss weg.
Michael
Zettrawski hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Februar 2024, 16:54 ....
Der Begriff "Öffentlichkeit" ist an keine Personenzahl gebunden. Er bezeichnet vielmehr einen Ort! "In der Öffentlichkeit" ist jeder Ort, an dem jeder ohne Einschränkung gelangen kann, also ohne Eintritt zu bezahlen, ohne eingeladen geworden zu sein, ohne eine Abzäunung zu überwinden usw.
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