Die Freikörperkultur soll immaterielles Kulturerbe werden.

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Hanna
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Beitrag von Hanna »

Ich habe eine sehr eindeutige Anküdigung gemacht und darum gebeten, sich daran zu halten. Wenn Beiträge entfernt werden hat das in der Regel den Grund, dass sie entweder gegen Regeln verstoßen, unleserlich sind, es sich um Spam handelt oder nur dazu dienen die Diskussion aufrechtzuerhalten. Letzteres war hier der Fall, also habe ich sie entfernt.

Und Lex, dich würde ich darum bitten nicht mit Dingen zu argumentieren die eine völlig andere Bedeutung haben als du offenbar denkst.
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Thomas Krämer
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Beitrag von Thomas Krämer »

Ich finde es sehr schade, dass der Antrag von GNG abgelehnt wurde. Hoffentlich klappt es beim nächsten Anlauf.
Wenn ich mir anschaue, was alles als Weltkulturerbe anerkannt ist, hätte es die Freikörperkultur wirklich verdient.
Vor allem könnten wir dann alle miteinander stolz sein, das wir diese Kultur am Leben erhalten. 🤗
Nacktsein ist der natürliche Zustand des Menschen!
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Mizunomen
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Beitrag von Mizunomen »

Vielleicht kann der Ralf_Natur mal die Gründe für die Ablehnung nennen. So könnte man bei einer erneuten Bewerbung sicher einiges ändern oder anpassen.
BALTHASAR

Beitrag von BALTHASAR »

Wer ist denn hier in der Lage, einmal zu definieren, was heute die sogenannte „FKK-Kultur“ ausmacht, wer diese wo betreibt und in welchem Umfang diese dann noch mit der historischen FKK-Kultur etwas gemeinsam hat, um von einem Erbe zu sprechen. Ich empfehle in diesem Zusammenhang, noch einmal meinen Text „Kulturerbe – Freikörperkultur?“ in diesem Thread aufmerksam zu lesen.

Wenn das Praktizieren von einfacher Nacktheit im öffentlichen Raum im Sinn von Nacktwandern, Nacktbaden, nackt Gärtnern usw. und mehr eben nicht – und alles dieses gefällt mir sehr gut und praktiziere ich seit Jahrzehnten – als FKK-Machen eigentümlicher Weise bezeichnet wird, kann das damit verbundene Ablegen der Bekleidung nicht als kulturelle Leistung erklärt werden und ist im Vergleich mit der historischen FKK etwas ganz Anderes.

Posts zusammengelegt

14.06.2024

Ein schöner Nachtrag zu meinem letzten Beitrag, den mir heute Morgen jemand geschrieben hat; ich war nur einer der sonstigen tausenden Empfänger dieser Mail im Internet.

Guten Morgen Axel Geertz,

das liebste Hobby vieler Menschen besteht darin, die Wirklichkeit in die Eindimensionalität ihrer eigenen Überzeugungen zu pressen. Man sieht, was man sehen will.

Dabei wissen wir seit Hegel, dass die wahre Wirklichkeit sich darin gefällt, widersprüchlich zu sein. These und Antithese bringen mit naturgesetzlicher Gewalt die Synthese hervor.
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Hanna
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Beitrag von Hanna »

Nun Balthasar, vermutlich ist einfach das Nacktsein an sich das was heute unter FKK-Kultur verstanden wird. Zum Beispiel auf Campingplätzen, am See, bei sportlichen Aktivitäten wie Boulespielen oder bei Wanderungen. Mir persönlich ist es egal ob das was Dennis und ich machen, wenn wir einen See oder Wald besuchen nun als "FKK machen", "FKK-Kultur" oder schlichtweg "Nacktsein" (ich selber habe übrigens mit diesem Wort keine Probleme, ich nutze beides je nach Kontext und Laune) bezeichnet wird und ich sehe eine Diskussion dazu innerhalb eines heutigen FKK Forums, das sich nicht spezifisch und ausschließlich mit der Geschichte der FKK beschäftigt, sondern in erster Linie mit dem Hier und Jetzt, als nicht sonderlich relevant an. Die meisten hier leben einfach ihr Leben.

Die Frage ist doch, was stört dich daran, dass es Menschen gibt, die gewöhnliches Nacktsein geschützt wissen wollen, um beispielsweise auf der rechtlich sichereren Seite zu stehen, wenn man durch den Wald spaziert? Kultur mag jeder unterschiedlich definieren und ich sehe nichts verkehrtes daran es einfach zu versuchen, wenn es einem wichtig ist, da es durchaus auch ein stückweit Teil der deutschen Kultur ist, wenn auch früher noch etwas gemeinsamer praktiziert.
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BALTHASAR

Beitrag von BALTHASAR »

Hallo, Hanna,

wo habe ich dieses jemals formuliert oder auch nur den Eindruck erweckt, dass es mich stören könnte?:

„Die Frage ist doch, was stört dich daran, dass es Menschen gibt, die gewöhnliches Nacktsein geschützt wissen wollen, um beispielsweise auf der rechtlich sichereren Seite zu stehen, wenn man durch den Wald spaziert?“

Bitte mir einen entsprechenden Hinweis geben!

Und wie wollen eventuell Menschen „gewöhnliches Nacktsein geschützt wissen wollen“? Doch wohl nicht etwa durch die Anerkennung der FKK als immaterielles Kulturerbe? Die rechtliche Einschätzung des nackten Spazierengehens durch den Wald, ist doch völlig unabhängig von einer Meinung der UNESCO zur Bedeutung der FKK!

Nacktheit im öffentlichen Raum – z. B. nacktes Wandern im Wald – ist erlaubt.
Ich habe einschlägige Erfahrungen über ca. 30 Jahre und ca. 5,000 solcher Wanderungen. Mehrere Kontakte mit Polizei, Ordnungsamt und Amtsgericht haben immer dazu geführt, dass mir weitere solche Wanderungen – und eben auch vergangene – nie untersagt wurden.

Dazu habe ich sehr ausführlich mich in meiner Notiz „OWiG § 118“ ausgelassen, die ich auch diesem Forum zugeleitet habe.

Aber danke dafür, dass überhaupt geantwortet wurde.

Axel Geertz
BALTHASAR

Beitrag von BALTHASAR »

Ich habe in meinem letzten Beitrag so sehr deutlich formuliert: Nacktheit im öffentlichen Raum ist erlaubt. Wen das überrascht, möchte vielleicht dazu mehr von mir wissen. Wie nachstehend sehe ich es und habe dazu sehr viel mehr geschrieben, als hier gezeigt wird. Wer alles lesen will, kann dieses bei mir per E-Mail unter ageertz@axel-geertz.de abfordern.

Also:

Wer für sich in Anspruch nimmt, gelegentlich im öffentlichen Raum unbekleidet – ohne irgendwelchen sexuellen Bezug – aufzutreten und diesen Anspruch aus Art. 2 Grundgesetz mit dem Gebot der Pflicht Aller zur Toleranz der Anderen herleitet (siehe dazu den Aufsatz von Christof Gramm in der FAZ vom 21.07.2017-verfügbar)
(Text: Art. 2 Grundgesetz:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er
nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“)
muss sich trotzdem vergegenwärtigen u. U. mit der Polizei oder auch einer Bußgeldforderung eines Ordnungsamtes konfrontiert zu werden. Wird die Zahlung verweigert, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Dazu:
Überlegungen zum § 118 OWiG bei Nacktheit im öffentlichen Raum
Die Polizei und/oder das Ordnungsamt sehen in der Nacktheit i. ö. Raum u. U. eine Belästigung der Allgemeinheit usw. gemäß OWiG § 118. Und wenn es dann vor dem Amtsgericht weiter geht, weil ein Bußgeld nicht bezahlt wird, ist dort zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des § 118 OWiG für eine Verurteilung gegeben sind.
Eine Verurteilung kommt nie zu Stande, weil Nacktheit i. ö. Raum festgestellt wurde, sondern weil die Nacktheit i. ö. Raum ggf. – aus der Sicht des Gerichtes - die notwendigen Tatbestände des § 118 OWiG erfüllt.
Es muss, um zu einer Verurteilung zu führen, die Nacktheit so gesehen werden:
1. Eine grob ungehörige Handlung muss durch die Nacktheit vorliegen.
2. Eine objektive Belästigung der Allgemeinheit muss die Nacktheit verursachen oder die Allgemeinheit gefährden.
3. Sie muss eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung verursachen.
Und zwar alle drei Positionen müssen durch die festgestellte Nacktheit verursacht sein; nicht wegen der Nacktheit gegeben sein.
---------------------------------------------
Dieser Beitrag gehört sicher nicht zu diesem Thread. Die Forumsleitung möge darüber nach Gutdünken verfügen.

Axel Geertz
Mizunomen
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Beitrag von Mizunomen »

Hanna hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 13:44 Die Frage ist doch, was stört dich daran, dass es Menschen gibt, die gewöhnliches Nacktsein geschützt wissen wollen, um beispielsweise auf der rechtlich sichereren Seite zu stehen, wenn man durch den Wald spaziert? Kultur mag jeder unterschiedlich definieren und ich sehe nichts verkehrtes daran es einfach zu versuchen, wenn es einem wichtig ist, da es durchaus auch ein stückweit Teil der deutschen Kultur ist, wenn auch früher noch etwas gemeinsamer praktiziert.
Ich teile diese Ansicht von Hanna. Fkk gibt es nun schon über 100 Jahre (wenn nicht sogar viel länger). Warum sollte man eine so alte und immer noch recht bekannte (besonders in der DDR praktizierte) Lebensart nicht schützen und daraus sicher auch Vorteile erzielen?
Wenn man sich die Liste ansieht was in Deutschland alles zum Kulturerbe zählt (z.B. Blaudruck, Flößerei oder hessischer Kratzputz), warum nicht auch Fkk.

In der Bezeichnung Fkk ist der Name "Kultur" doch schon fest verankert.
BALTHASAR

Beitrag von BALTHASAR »

Ich habe nicht den Eindruck, dass es bei dem Antrag auf Anerkennung der Freikörperkultur als „Immaterielles Kulturgut“ um das Schützen dieser damaligen Lebensart geht. Zu klären ist, ob die damalige Lebensart heute noch als Erbe praktiziert wird und ob das Ablegen von Bekleidung ein Akt des Kulturverhaltens ist.

Dazu noch einmal: Die damalige Lebensart in ihrer Gesamtheit – bezeichnet als Freikörperkultur – wird heute nicht mehr gelebt.

Und:
Die Menschen werden nackt geboren. Mit dem Älterwerden wird dann die Nacktheit häufig mit Bekleidung verdeckt. Wenn nun zu bestimmten Zwecken die Bekleidung wieder abgelegt wird, lässt sich die dann gegebene Nacktheit wirklich nicht – bzw. das Entkleiden - als kulturelle Leistung, sondern im Gegensatz zum Kulturbegriff, nur als Naturzustand des Menschen begreifen. Natur steht immer im Gegensatz zur Kultur per weit übereinstimmender Definition.

Einfache Nacktheit in heutiger Zeit – früher auch von der damaligen FKK-Bewegung praktiziert – ist weder ein Erbe und noch viel weniger ein Kulturerbe. Eine besondere Auszeichnung durch die UNESCO als immaterielles Kulturerbe verdient die Freikörperkultur nicht.
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Hanna
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Beitrag von Hanna »

BALTHASAR hat geschrieben: Freitag 14. Juni 2024, 14:20 Hallo, Hanna,

wo habe ich dieses jemals formuliert oder auch nur den Eindruck erweckt, dass es mich stören könnte?:
Es stört dich offenbar genug um mehrfach zu erläutern warum du das anders siehst und meinst FKK wie es heutzutage überwiegend praktiziert wird, wäre kein Kulturerbe - das ist legitim. Aber nur weil du das so siehst, kannst du dir nicht anmaßen zu behaupten deine Meinung wäre ein unumstößlicher Fakt. Natürlich oder nicht, FKK (und damit meine ich ganz explizit jegliches Nacktsein ohne sexuellen Kontext) steht im krassen Gegensatz dazu wie Nacktheit gesellschaftlich gesehen wird. Das war früher in der Entstehung so, das ist heute mehr so denn je. Von daher kann ich den Ansatz diese von der gesellschaftlichen Meinung abweichende Kultur (ja, so bezeichne ich das Nacktsein) auch rechtlich in irgendeiner Form zu schützen, durchaus nachvollziehen.

Dass es überwiegend bei Begegnungen mit Menschen keine rechtlichen Probleme gibt, ist kein Grund so zu tun als gäbe es überhaupt keine oder als bestehe nicht die Möglichkeit. Alleine die Tatsache, dass es jemanden stören könnte und man durchaus darauf achten muss sich nicht an allzu öffentlichen Plätzen auszuziehen, ist etwas das Stress verursachen kann. FKKler sehen das als etwas natürliches an, der Großteil der Gesellschaft sieht es als überflüssig im besten Fall, anstößig im schlechtesten. Es erfordert also eine gewisse Seriosität mit der an das Thema herangegangen werden muss, damit die Gesellschaft ebenfalls lernt, dass es einen Unterschied gibt zwischen Sexualität und reiner Nacktheit. Und ich sehe nicht, warum man das nicht einfach FKK nennen sollte, denn der Begriff hat schon die richtige Verbindung. FKK als Kulturgut zu verankern hätte meiner Ansicht nach vor Allem den Zweck, dass man deutlich unbeschwerter sein könnte.
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