Aber das gibt es in Deutschland auch:
Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte zu einem Bußgeldbescheid
–> nach § 118 OWiG in Höhe von 55 € + 25 € Verwaltungsgebühr + 3,50 € Auslagen Verwaltung = 83,50 €.
Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.
Nun gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:
https://nudare-aude.com/oeffentliche-ve ... aziergang/
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Leider gibt es sehr viele Fälle von Behördenwillkür, die das Vertrauen in den Staat und Demokratie zerstören.
Dieser Fall hat zwar nichts mit Nacktheit zu tun. Zeigt aber die Arroganz von Behörden und Mitarbeitern.
Keine Hunde, keine Steuer: Hilden scheitert mit Facebook-Beweis
Stand: 28.03.2025, 15:54 Uhr
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Freitag einen kuriosen Fall verhandelt: Ein Mann aus Hilden sollte Hundesteuer zahlen, obwohl er keine Hunde besitzt. Nach drei Jahren fand die Posse ein kurioses Ende.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... d-100.html
Veruntreuung von Steuergeldern.