https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... upskirtingDie Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Strafverfahren gegen einen Mann eingestellt, der heimlich unbekleidete Frauen in einer öffentlichen Sauna filmte. Diese sei kein "besonders geschützter Raum" im Sinne des StGB. Eine Schutzlücke?
Das Problem ist wohl, dass der relativ neue § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) heimliche Aufnahmen von Körperteilen nur dann unter Strafe stellt, „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Der Gesetzgeber hat hier wohl nicht an FKK gedacht (oder FKK-Praktizierende für nicht schützenswert befunden), denn beim nackt sein ist der Intimbereich ja gerade nicht gegen Anblick geschützt.
§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) wiederum gilt erst dann, wenn man sich in einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“. Eine Sauna zählt wohl nicht dazu, da sie ein öffentlich zugänglicher Raum ist.
Konkret bedeutet das, dass heimliche Aufnahmen nackter Erwachsener in der Sauna oder am FKK-Strand derzeit nicht strafrechtlich relevant sind. Einige Strafrechtler und Politiker sehen hier eine zu schließende Gesetzeslücke. Die einen schlagen vor, unbefugte Aufnahmen nackter Körper grundsätzlich unter Strafe zu stellen, während andere die Definition der „besonders geschützten Räume“ erweitern wollen, um auch Saunen, Umkleidekabinen und ähnliches darunter fallen zulassen. Zumindest der Deutsche Anwaltverein wiederum sieht aber gar keinen Handlungsbedarf, da moralisch verabscheuliches Handeln nicht zwingend auch strafbar sein müsse.
Meinungen dazu? Ich bin normalerweise kein Freund von reflexartigen Rufen nach härteren Strafen, aber die aktuelle Situation, dass heimliches Filmen unter den Rock strafbar, zwischen die Beine in der Sauna aber nicht strafbar ist, wirkt auf mich doch recht paradox. Die aktuelle Gesetzeslage scheint davon auszugehen, dass der Intimbereich nur dann vor Aufnahmen zu schützen ist, solange man aktiv versucht, ihn vor Blicken zu schützen. Wer aber eine Sauna oder einen FKK-Strand besucht, hat zwar wohl keine Probleme damit, sich nackt vor anderen zu zeigen - aber das heißt ja nicht, dass die Person gar keine schützenswerte Intimsphäre mehr hat und dann auch kein Problem damit hat, wenn heimliche erstellte Nacktaufnahmen von ihr eventuell irgendwo im Internet landen. Und vielleicht würde es einigen, insbesondere Frauen, helfen sich wohler beim FKK zu fühlen in dem Wissen, dass man eventuell filmenden Voyeuren im Zweifelsfall strafrechtlich das Handwerk legen könnte?