Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar? (LTO)

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Dennis
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Heim­li­ches Filmen in der Sauna nicht strafbar? (LTO)

Beitrag von Dennis »

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Strafverfahren gegen einen Mann eingestellt, der heimlich unbekleidete Frauen in einer öffentlichen Sauna filmte. Diese sei kein "besonders geschützter Raum" im Sinne des StGB. Eine Schutzlücke?
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... upskirting

Das Problem ist wohl, dass der relativ neue § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) heimliche Aufnahmen von Körperteilen nur dann unter Strafe stellt, „soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Der Gesetzgeber hat hier wohl nicht an FKK gedacht (oder FKK-Praktizierende für nicht schützenswert befunden), denn beim nackt sein ist der Intimbereich ja gerade nicht gegen Anblick geschützt.

§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) wiederum gilt erst dann, wenn man sich in einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“. Eine Sauna zählt wohl nicht dazu, da sie ein öffentlich zugänglicher Raum ist.

Konkret bedeutet das, dass heimliche Aufnahmen nackter Erwachsener in der Sauna oder am FKK-Strand derzeit nicht strafrechtlich relevant sind. Einige Strafrechtler und Politiker sehen hier eine zu schließende Gesetzeslücke. Die einen schlagen vor, unbefugte Aufnahmen nackter Körper grundsätzlich unter Strafe zu stellen, während andere die Definition der „besonders geschützten Räume“ erweitern wollen, um auch Saunen, Umkleidekabinen und ähnliches darunter fallen zulassen. Zumindest der Deutsche Anwaltverein wiederum sieht aber gar keinen Handlungsbedarf, da moralisch verabscheuliches Handeln nicht zwingend auch strafbar sein müsse.

Meinungen dazu? Ich bin normalerweise kein Freund von reflexartigen Rufen nach härteren Strafen, aber die aktuelle Situation, dass heimliches Filmen unter den Rock strafbar, zwischen die Beine in der Sauna aber nicht strafbar ist, wirkt auf mich doch recht paradox. Die aktuelle Gesetzeslage scheint davon auszugehen, dass der Intimbereich nur dann vor Aufnahmen zu schützen ist, solange man aktiv versucht, ihn vor Blicken zu schützen. Wer aber eine Sauna oder einen FKK-Strand besucht, hat zwar wohl keine Probleme damit, sich nackt vor anderen zu zeigen - aber das heißt ja nicht, dass die Person gar keine schützenswerte Intimsphäre mehr hat und dann auch kein Problem damit hat, wenn heimliche erstellte Nacktaufnahmen von ihr eventuell irgendwo im Internet landen. Und vielleicht würde es einigen, insbesondere Frauen, helfen sich wohler beim FKK zu fühlen in dem Wissen, dass man eventuell filmenden Voyeuren im Zweifelsfall strafrechtlich das Handwerk legen könnte?
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Beitrag von Camper »

Das ist ja ein Ding. Danke Dennis für den interessanten Denkanstoß.

Mein "Rechtsempfinden" hätte spontan gedacht das dies zu empfindlichen Strafen hätte führen müssen.
Aber mal mit Abstand betrachtet, wollen wir nicht gerade auch in unserer Nacktheit als normal betrachtet werden? z.B. nackt im Garten sein, Wandern oder Radfahren. Genau wie jeder andere Textile? Ich denke damit sind diese "nicht besonders geschützten Bereiche" gemeint. Dann gelten im Umkehrschluss dort natürlich für uns dieselben normalen Gesetze wie für die Textilen.

Wenn die Sauna tatsächlich nicht perse als schützenswert gilt, dann könnte aber (vorsicht wieder nur mein laienhaftes Rechtsverständnis) wenigstens der Betreiber mit $123 StGB (Hausfriedensbruch) dagegen vorgehen. Und was ist mit Beleidigung, Ehrverletzung und so. Da kenne ich die Paragrafen nicht, aber da muss es doch auch was geben? Ganz straffrei muss der Strolch also m.E. nicht bleiben.

Für mich bleibt die Frage nach der Verbreitung offen. Wenn so ein armseliger Gestörter das für sich macht, dann ist das zwar eklig aber es beeinträchtigt mich nicht.
Sehr wohl würde es (aus meiner Sicht) aber extrem eskalieren wenn diese Bilder einschlägigen in Internetportalen oder so auftauchen.
Wird so etwas in der Rechtssprechung auch mit betrachtet? Also Zweck der Aufnahmen, Plan oder Ausführung der Verbreitung etc.
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Beitrag von Odo01 »

Schon interessant, dass das Filmen in einer Sauna offenbar nicht strafbar ist.
Wenn ich aber an meinem Haus eine Überwachungskamera anbringe, die vielleicht ein kleines Stück des öffentlichen Bereichs erfasst, ist das sofort verboten.
Außerdem müssen Firmen/ Privat noch Schilder anbringen, die auf die Videoüberwachung hinweisen.
Da scheint der Gesetzgeber wohl selbst nicht so genau zu wissen, was er eigentlich will.
Natürlich führe ich Selbstgespräche. Manchmal braucht es eine Expertenmeinung.
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