Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht?

MXU550i
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Beitrag von MXU550i »

MichaelNaturist hat geschrieben: Montag 28. April 2025, 20:58 Das ist die Begründung des Richters!

Der Tatbestand: Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am Welt-Naturisten-Tag 2024, festgestellt durch die Polizei, durch das Wildschweingehege Dietingen.

Der Vorwurf: Dieter E. Albrecht habe eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG begangen.

Die Urteilsverkündung durch Richterin Frau Seid, Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24), eine Mitschrift:

Der Beklagte war nackt.
Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte.
Es liegt eine Belästigung vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich belästigt fühlt. Es reicht aus, dass die Handlung für eine Belästigung geeignet ist.
Die sonntägliche Nähe zu einem Spielplatz, auch wenn dieser leer war, wiegt erschwerend.
Anderen Menschen seine Nacktheit aufzuzwingen, verletzt das Schamgefühl Betroffener; die Möglichkeit dazu reicht aus, Kinder oder andere Menschen zu beeinträchtigen, es muss niemand vor Ort sein.
Dies hat der Beklagte billigend in Kauf genommen, er hätte erkennen können, ja müssen, dass sich andere belästigt fühlen.
Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehört Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu.

Wie geht’s weiter?
Dieter wird das Urteil durch Rechtsbeschwerde anfechten. Die Prüfung der Zulassung dieser Rechtsbeschwerde erfolgt durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei.

Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 €
Mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €.
Ohne Unterstützung kann sich Dieter das Risiko der Prozesskosten schwerlich leisten.

Ein geeigneter, möglichst dem Naturismus zugetaner Anwalt ist Dieter nicht bekannt und er bittet um gute Empfehlungen, zu richten über mich an: philosophie@nudare-aude.com
Also wenn man das so sieht, könnte ich als FKKler mich auch belästigt fühlen, wenn ein einzelner Textiler an einem deutlich ausgewiesenen FKK-Strand rumläuft und evtl noch die Nackten anstarrt... Das wäre dann für mich auch eine Ordnungswidrigkeit - oder versteh ich da was falsch?
Servus miteinander :mrgreen:
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Beitrag von Radfahrer »

Habt ihr euren Märtyrer gefunden?

Da hat einer an einem ominösen Weltnaturistentag nichts besseres zu tun, als nackt durch ein Wildgehege zu latschen und wundert sich, dass er dafür wegen Provokation ein vom Gericht bestätigtes Bußgeld bekommt. Und dann gibt es bei einigen Leuten einen riesengroßen Aufschrei und den Ruf nach dem Verfassungsgericht.

Diesem Herrn Albrecht, Dieter ist mir viel zu persönlich, ich kenne den Herrn ja gar nicht, sollte man das Bußgeld wegen Dummheit verdoppeln.

Es gibt eben ein paar Leute, denen fehlt das richtige Maß dafür, wie weit man gehen kann. Dann landet man eben vor Gericht und wird zu einem Bußgeld verdonnert oder wie der bekloppte Engländer in den Knast gesteckt.

Nackt in der Gegend rumlaufen ist nun einmal grenzwertig. An einigen Orten ist das problematisch, an anderen ohne weiteres möglich. Wildgehege gehören zu letzteren nicht dazu.
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Beitrag von MichaelNaturist »

Die Karte zeigt wie er gelaufen ist:
DieterWanderung.jpg
DieterWanderung.jpg (147.1 KiB) 1706 mal betrachtet
.
Ich hätte die Strafe bezahlt und gut wärs und wäre da nicht mehr langgelaufen. So habe ich das auch gehalten.
Zudem liegt der Tierpark genau am Stadtrand und man muss immer mit einem Beamten vom Forstamt rechnen. Es gibt solche und solche. Ich kenne aus eigener Erfahrung, es geht nicht ums nackt sein, wie diese Zunft arrogant sein kann. Das war früher sehr schlimm.

Manche Punkte vom Richterspruch hätte ich als Richterin weggelassen und sind überflüssig.
So ist es eben mit Urteilen. Im Rahmen der Gesetze kann eine Richterin, Richter seine eigene Anschauung und Weltbild zur Sache einfließen lassen.
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

Radfahrer hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 09:22

Es gibt eben ein paar Leute, denen fehlt das richtige Maß dafür, wie weit man gehen kann. Dann landet man eben vor Gericht und wird zu einem Bußgeld verdonnert oder wie der bekloppte Engländer in den Knast gesteckt.

Nackt in der Gegend rumlaufen ist nun einmal grenzwertig. An einigen Orten ist das problematisch, an anderen ohne weiteres möglich. Wildgehege gehören zu letzteren nicht dazu.
Da wäre ich auch nicht rumgelaufen.

Vor Gericht hätte das nicht landen brauchen.
Ich bin bei uns in Kirchhain am Erlensee außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nackt gelaufen. Da hat mich einer gesehen und am Parkplatz gewartet und mein Nummernschild aufgeschrieben. Die 54€ bezahlte ich und laufe da nicht mehr.
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Beitrag von Mizunomen »

Gibt eben Leute die mit aller Macht ihr angebliches Recht auf Nacktheit überall durchsetzen wollen. Dann wandern die auch noch auf solchen stark frequentierten Wegen und wundern sich das sie ein Knöllchen bekommen. Naja, ich sehe da einen gewissen Egoismus und Sturheit bei dem Herrn Albrecht.
Ich hätte auch das Knöllchen bezahlt und gut isses.
Zuletzt geändert von Mizunomen am Mittwoch 30. April 2025, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von MichaelNaturist »

Mizunomen hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 11:31 Gibt eben Leute die mit aller Macht ihr angebliches Recht auf Nacktheit überall durchsetzen wollen. Dann wandern die auch noch auf solchen stark frequentierten Wegen und wundern sich, dass sie ein Knöllchen bekommen. Naja, ich sehe da einen gewissen Egoismus und Sturheit bei dem Herrn Albrecht.
Ich hätte auch das Knöllchen bezahlt und gut isses.
Hätte ich auch bezahlt. Jetzt kommen noch die Gerichtskosten dazu.
Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich habe schon mehr Knöllchen wegen den Blitzsäulen bekommen als das eine mal wegen der Nacktheit. Ich muss ja immer prüfen, ob die Säule funktioniert. :oops:
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Beitrag von Kartunger »

Es ist gekommen wie ich befürchtet habe und in meinen Augen eine ganz schlechte Aktion. Peter Niehenke hat es versucht und verloren, Pustila hat es in der Schweiz und EU versucht und verloren. Sollte ein negatives Urteil erfolgen wird dies weitreichende Folgen haben und Nackt-Aktivitäten sehr einschränken. Denn jedes Ordnungsamt und jeder Richter beruft sich dann genau auf diese Urteile und fühlt sich im Recht. Schlimmer noch, wenn dies in der Presse thematisiert wird - dann fühlen sich auch Bürger im Recht bzw. verpflichtet anzuzeigen. Um Schaden abzuwenden, der auch so schon entstanden ist, einfach bezahlen und zur Tagesordnung übergehen. Mein Rat.

Grüße
Kartunger
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Beitrag von MichaelNaturist »

Hoffentlich bleibt es jetzt dabei.
Dieter will das Urteil durch Rechtsbeschwerde anfechten.
Wird mit viel Geld genauso in die Hose gehen. Die Richter werden sich an dem nackten durchlaufen im Tierpark aufhängen. Ulrich Thomas Wolfstädter glaubt auch, dass man überall nackt laufen kann. Dass dem so nicht ist, zeigt dieses Urteil.

Horst ist mit seiner Nackt- Radeltruppe vor einiger Zeit angezeigt worden und das ging vor Gericht.
Er hat das Bußgeld bezahlt. Und gut war es. Und im Laufe der Zeit gab es bestimmt viele Anzeigen gegen Naturisten und Nudisten, die wir nicht kennen. Ich denke, das wird keine großen Kreise ziehen.
Wir sollten jetzt nicht in Panik geraten.
Zuletzt geändert von MichaelNaturist am Dienstag 29. April 2025, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Kartunger »

MichaelNaturist hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 18:26 Ulrich Thomas Wolfstädter glaubt auch, dass man überall nackt laufen kann. ...
Kann man im Prinzip auch, aber mit ein bisschen Fingerspitzengefühl - und wenn man Pech hat und an den Falschen gerät dann zahlt man die Ordnungsgebühr und gut ist. Wir haben schon sehr viel erreicht durch die viele Öffentlichkeitsarbeit - wir brauchen kein Urteil.
Unsere Richterschaft ist (in meinen Augen) sehr konservativ - und deshalb ist auch kein positives Urteil zu erwarten.
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Beitrag von MichaelNaturist »

Kartunger hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 18:38
MichaelNaturist hat geschrieben: Dienstag 29. April 2025, 18:26 Ulrich Thomas Wolfstädter glaubt auch, dass man überall nackt laufen kann. ...
Kann man im Prinzip auch, aber mit ein bisschen Fingerspitzengefühl - und wenn man Pech hat und an den Falschen gerät dann zahlt man die Ordnungsgebühr und gut ist. Wir haben schon sehr viel erreicht durch die viele Öffentlichkeitsarbeit - wir brauchen kein Urteil.
Unsere Richterschaft ist (in meinen Augen) sehr konservativ - und deshalb ist auch kein positives Urteil zu erwarten.
Ich denke, wir müssen unsere Rechte politisch durchsetzen mit einer Anerkennung des Naturismus und wie du schreibst mit Öffentlichkeitsarbeit, den es schon mehr als 100 Jahren gibt und das macht ihr vom GNG schon richtig. Das braucht eben Zeit und das kann man nicht erzwingen.
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