MichaelNaturist hat geschrieben: ↑Montag 28. April 2025, 20:58
Das ist die Begründung des Richters!
Der Tatbestand: Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am Welt-Naturisten-Tag 2024, festgestellt durch die Polizei, durch das Wildschweingehege Dietingen.
Der Vorwurf: Dieter E. Albrecht habe eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG begangen.
Die Urteilsverkündung durch Richterin Frau Seid, Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24), eine Mitschrift:
Der Beklagte war nackt.
Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte.
Es liegt eine Belästigung vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich belästigt fühlt. Es reicht aus, dass die Handlung für eine Belästigung geeignet ist.
Die sonntägliche Nähe zu einem Spielplatz, auch wenn dieser leer war, wiegt erschwerend.
Anderen Menschen seine Nacktheit aufzuzwingen, verletzt das Schamgefühl Betroffener; die Möglichkeit dazu reicht aus, Kinder oder andere Menschen zu beeinträchtigen, es muss niemand vor Ort sein.
Dies hat der Beklagte billigend in Kauf genommen, er hätte erkennen können, ja müssen, dass sich andere belästigt fühlen.
Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehört Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu.
Wie geht’s weiter?
Dieter wird das Urteil durch Rechtsbeschwerde anfechten. Die Prüfung der Zulassung dieser Rechtsbeschwerde erfolgt durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei.
Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 €
Mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €.
Ohne Unterstützung kann sich Dieter das Risiko der Prozesskosten schwerlich leisten.
Ein geeigneter, möglichst dem Naturismus zugetaner Anwalt ist Dieter nicht bekannt und er bittet um gute Empfehlungen, zu richten über mich an:
philosophie@nudare-aude.com