Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht?

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natfree
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Nackt sein in Deutschland - legal oder nicht?

Beitrag von natfree »

Nackt unterwegs: eine Ordnungswidrigkeit?
Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte nach § 118 OWiG zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 55 € (zzgl. 25 € Verwaltungsgebühr sowie 3,50 € Verwaltungsauslagen).

Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.

Nun gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:

Königstr. 20, Zimmer 33, EG,

78628 Rottweil

am Freitag, den 25. April 2025, 9:00 Uhr

–> Dieter freut sich über regen Besuch im Gerichtssaal!!

Achtung, wenig Parkplätze – 50 Minuten für Parkplatzsuche einplanen‼
Nudehiker
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Beitrag von Nudehiker »

...ich finde es sehr gut; diesen Termin hier anzukündigen.
Mich würde danach auch interessieren, wieviele Menschen - jenseits der regionalen Pressen - an dieser Verhandlung teilgenommen haben.
LG Nudehiker
Kartunger
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Beitrag von Kartunger »

Ich bin mir nicht sicher ob es eine gute Idee ist vor Gericht zu ziehen - sollte es schief gehen und der Buẞgeldbescheid wird rechtskräftig werden sich alle anderen Ordnungsämter später darauf beziehen.
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Beitrag von Nudehiker »

... und dennoch; als 50:50 Option, kann es auch der Öffentlichkeit einen Blick ohne Steafbezug eröffnen, welcher den Klischees eine naturistische Richtung gibt.
LG Nudehiker
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

natfree hat geschrieben: Freitag 18. April 2025, 15:53 Nackt unterwegs: eine Ordnungswidrigkeit?
Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte nach § 118 OWiG zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 55 € (zzgl. 25 € Verwaltungsgebühr sowie 3,50 € Verwaltungsauslagen).

Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.

Nun gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:

Königstr. 20, Zimmer 33, EG,

78628 Rottweil

am Freitag, den 25. April 2025, 9:00 Uhr

–> Dieter freut sich über regen Besuch im Gerichtssaal!!

Achtung, wenig Parkplätze – 50 Minuten für Parkplatzsuche einplanen‼
Hallo Leute, ich habe soeben eine Mail bekommen, leider muss er das Bußgeld zahlen.
kannIchNicht Fassen.jpg
kannIchNicht Fassen.jpg (27.69 KiB) 21300 mal betrachtet
Komisch ist nur: soviel ich weiß, wurde danach bei Rottweil mit TV nackt gewandert.
Unbekleidet bei 10 Grad: Die ersten Nacktwandertage in Rottweil – SWR Aktuell.
Ist eine Gruppe nackter Menschen was anderes, als ein einzelner.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... l-104.html
Zuletzt geändert von MichaelNaturist am Samstag 26. April 2025, 17:26, insgesamt 2-mal geändert.
jokri
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Beitrag von jokri »

Oh. :( mit welcher Begründung? Kann, und will er in die nächste Instanz gehen?
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

jokri hat geschrieben: Freitag 25. April 2025, 20:08 Oh. :( mit welcher Begründung? Kann, und will er in die nächste Instanz gehen?
Das wird später hier stehen: https://nudare-aude.com/oeffentliche-ve ... aziergang/
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MichaelNaturist
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Beitrag von MichaelNaturist »

Das ist die Begründung des Richters!

Der Tatbestand: Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am Welt-Naturisten-Tag 2024, festgestellt durch die Polizei, durch das Wildschweingehege Dietingen.

Der Vorwurf: Dieter E. Albrecht habe eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG begangen.

Die Urteilsverkündung durch Richterin Frau Seid, Amtsgericht Rottweil (9 OWi 27 Js 13667/24), eine Mitschrift:

Der Beklagte war nackt.
Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte.
Es liegt eine Belästigung vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich belästigt fühlt. Es reicht aus, dass die Handlung für eine Belästigung geeignet ist.
Die sonntägliche Nähe zu einem Spielplatz, auch wenn dieser leer war, wiegt erschwerend.
Anderen Menschen seine Nacktheit aufzuzwingen, verletzt das Schamgefühl Betroffener; die Möglichkeit dazu reicht aus, Kinder oder andere Menschen zu beeinträchtigen, es muss niemand vor Ort sein.
Dies hat der Beklagte billigend in Kauf genommen, er hätte erkennen können, ja müssen, dass sich andere belästigt fühlen.
Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehört Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu.

Wie geht’s weiter?
Dieter wird das Urteil durch Rechtsbeschwerde anfechten. Die Prüfung der Zulassung dieser Rechtsbeschwerde erfolgt durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei.

Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 €
Mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €.
Ohne Unterstützung kann sich Dieter das Risiko der Prozesskosten schwerlich leisten.

Ein geeigneter, möglichst dem Naturismus zugetaner Anwalt ist Dieter nicht bekannt und er bittet um gute Empfehlungen, zu richten über mich an: philosophie@nudare-aude.com
Konrad R.
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Beitrag von Konrad R. »

MichaelNaturist hat geschrieben: Montag 28. April 2025, 20:58 Ein geeigneter, möglichst dem Naturismus zugetaner Anwalt ist Dieter nicht bekannt...
Ein Rechtsbeistand wäre auch bisher sicher hilfreich gewesen. Jeder Anwalt, der das Mandat eines Klienten annimmt,
hat dessen Interessen zu vertreten, unabhängig davon, ob es auch seine sind. Seine Interesse ist ein gerichtlicher Erfolg.
jokri
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Beitrag von jokri »

Konrad R. hat geschrieben: Montag 28. April 2025, 22:16 Ein Rechtsbeistand wäre auch bisher sicher hilfreich gewesen. Jeder Anwalt, der das Mandat eines Klienten annimmt,
hat dessen Interessen zu vertreten, unabhängig davon, ob es auch seine sind. Seine Interesse ist ein gerichtlicher Erfolg.
Wäre und hätte, hatte er wohl nicht oder nur einen der nur seinen Job macht.

Wie dem auch sei, es ist immer besser jemand zu haben der nicht nur seinen Job erledigt sondern auch noch hinter der Sache steht.

Fals du einen Anwalt kennst der zur nackten Kultur steht, wäre es für Dieter sehr hilfreich.
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