Nebula hat geschrieben: ↑Samstag 24. Mai 2025, 11:16
Situation: Ein FKK-Badebereich an einem See. …
ich möchte nachfragen, was genau mit einem „FKK-Badebereich“ gemeint ist, insbesondere unter rechtlichen und soziokulturellen vilgo gewohntheitsrechtlichen Aspekten
wie gesagt, es geht – mir wenigstens – nur um den Kontext FKK, Naturismus, Nudismus. wer daraus Schlüsse zieht auf andere Lebenswelten, zb Arbeitswelt, Freizeitwelt usw liegt ziemlich bis völlig falsch. in diesem Kontext sind mir die Charaktere der anderen fremden Menschen dort zb im Bad oder am See...
dann komme ich mit der allgemeinen Handlungsfreiheit, die grundgesetzlich geschützt ist. ich habe das Recht, nach meinem Ermessen Örtlichkeiten zu meiden. ich betone auch nochmals, dass es um diesen
- Meidet ihr Plätze oder Orte, wo sich hauptsächlich homosexuelle Menschen aufhalten? Ja! im Kontext FKK, Naturismus, Nudismus meide ich Örtlichkeiten, die bekannt dafür sind, unter dem Regenbogen zu stehen, als "gay" gelabelt sind, gar unter "cruising" laufen. denn ich weiß aus...