Hallo Leute, ich habe soeben eine Mail bekommen, leider muss er das Bußgeld zahlen. Komisch ist nur: soviel ich weiß, wurde danach bei Rottweil mit TV nackt gewandert.natfree hat geschrieben: ↑Freitag 18. April 2025, 15:53 Nackt unterwegs: eine Ordnungswidrigkeit?
Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte nach § 118 OWiG zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 55 € (zzgl. 25 € Verwaltungsgebühr sowie 3,50 € Verwaltungsauslagen).
Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.
Nun gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:
Königstr. 20, Zimmer 33, EG,
78628 Rottweil
am Freitag, den 25. April 2025, 9:00 Uhr
–> Dieter freut sich über regen Besuch im Gerichtssaal!!
Achtung, wenig Parkplätze – 50 Minuten für Parkplatzsuche einplanen‼
Ein Rechtsbeistand wäre auch bisher sicher hilfreich gewesen. Jeder Anwalt, der das Mandat eines Klienten annimmt,MichaelNaturist hat geschrieben: ↑Montag 28. April 2025, 20:58 Ein geeigneter, möglichst dem Naturismus zugetaner Anwalt ist Dieter nicht bekannt...
Wäre und hätte, hatte er wohl nicht oder nur einen der nur seinen Job macht.
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