Kommen wir doch mal zum eigentlichen Thema nackt in der Öffentlichkeit (innerorts) und den OWG §118 den man hier anwenden kann, zurück, wenn die Aktion nicht angemeldet ist.
Mich wundert es, wie in Berlin die meiste Bevölkerung und die Ordnungsbehörden, nackte Aktionen dulden. Ich kenne einige, die ...